Änderung von Anhang 5 des LUPK-Reglements rückwirkend per 1. Januar 2022
Der Vorstand hat mit Entscheid vom 6. September 2022 rückwirkend per 1. Januar 2022 Änderungen im Anhang 5 des LUPK-Reglements beschlossen. Diese Änderungen sind notwendig für einen einheitlichen Vollzug der Versicherung von Arbeitsmarkt- und Funktionszulagen sowie aufgrund der Aktualisierung der Tabelle mit der Übersicht über die Lohnarten gemäss dem geltenden Personalgesetz.
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