LUPK-Reglementsänderung 2022
Am 1. Januar 2022 tritt die Änderung des LUPK-Reglements in Kraft. Sie enthält die notwendige Umsetzung des neuen stufenlosen Rentensystems der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV), das auf diesen Zeitpunkt in Kraft treten wird. Das neue Rentensystem führt zu einer feineren Abstufung des Rentenanspruchs für neue IV-Rentenfälle bei einem Invaliditätsgrad zwischen 41 und 69 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt im Anhang 5 des LUPK-Reglements. Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Zulagen für Pikett-, Nacht- und Sonntagsdienste zum anrechenbaren
Jahresverdienst für die Versicherung bei der LUPK hinzugerechnet werden, wenn diese im Einzelfall mindestens 10 Prozent des Lohnes im engeren Sinn (Grundlohn für die Arbeitsleistung ohne Zulagen) ausmachen.
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