Neues Wahlreglement per 1. Juli 2022
Der Vorstand der LUPK hat am 22. Juni 2022 die Einführung des neuen Wahl-reglements per 1. Juli 2022 beschlossen. Dieses Wahlreglement ist die rechtliche Grundlage für die Nomination und die Wahl der Arbeitnehmervertretung in den Vorstand der LUPK.
Mit dem neuen Wahlreglement wurden gleichzeitig auch Änderungen im LUPK-Reglement und im Geschäftsreglement notwendig. Die aktualisierten Reglemente finden Sie hier.