BVG-Reform
Am 22. September 2024 stimmt das Volk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab.
Vorab ist festzuhalten, dass die laufenden Renten der LUPK nicht betroffen sind von der Reform, diese sind garantiert und werden unverändert in gleicher Höhe ausbezahlt.
Die BVG-Reform hat Auswirkungen auf die aktiven Versicherten betreffend Leistungen und Finanzierung. Weil die Auswirkungen abhängig von den individuellen Verhältnissen der Versicherten sind, hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Medienkonferenz vom 24. Juni 2024 geraten, diesbezüglich bei der jeweiligen Pensionskasse nachzufragen.
Bei Annahme der BVG-Reform hat der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zu erlassen, welche die Auswirkungen der BVG-Reform auf die Versicherten direkt beeinflussen. Zudem hat der Vorstand der LUPK bei Annahme der BVG-Reform zu prüfen, ob das LUPK-Reglement (Vorsorgereglement) hinsichtlich der Leistungen und der Finanzierung anzupassen ist.
Aus diesen Gründen ist es der LUPK derzeit nicht möglich, den Versicherten Auskunft über die individuellen Auswirkungen der BVG-Reform zu erteilen.
Erst nach Annahme der BVG-Reform und nach Vorliegen der vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen, kann die LUPK die Versicherten über die wichtigsten Auswirkungen in geeigneter Form informieren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur BVG-Reform:
Wir danken für das Verständnis.