Änderung der LUPK-Zinssätze
Zinssatz für Altersguthaben
Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1.75 Prozent per 1. Januar 2016 auf 1.25 Prozent. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge vom 31. August 2015. Aufgrund dieses Entscheids hat auch der Vorstand der LUPK am 29.10.2015 eine Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung der LUPK-Altersguthaben der Aktiv-Versicherten von 1.75 % auf 1.25 % ab 1.1.2016 beschlossen.
Technischer Zinssatz
Mit dem versicherungstechnischen Gutachten per Stichtag 31.12.2014 hat der Versicherungsexperte, Dr. Olivier Deprez, der LUPK empfohlen, auch den technischen Zinssatz auf den 31.12.2015 von 3.0 % auf 2.5 % zu senken. Der Vorstand ist dieser Empfehlung mit Entscheid vom 29. Oktober 2015 gefolgt. Mit dieser Senkung verbunden ist eine einmalige Erhöhung des Vorsorgekapitals Renten. Die Kosten dafür gehen zulasten der Betriebsrechnung 2015 und belasten den Deckungsgrad mit rund 2.0 %.
Die Senkung des Zinssatzes für die Altersguthaben der Aktiven und des technischen Zinssatzes sind eine Reaktion auf das anhaltende tiefe Zinsniveau mit Negativzinsen nicht nur auf Bargeldbeständen sondern aktuell sogar auf Bundesobligationen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Die Anpassungen erfolgen aufgrund der Einschätzung der künftigen Ertragsaussichten, die nach unten korrigiert werden mussten. Mit den beiden Senkungen reduziert sich die Sollrendite der LUPK zur Deckung aller Kosten auf ca. 2.0 %.