Aktionärsstimmrechte
Als direkte Folge der angenommenen Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ (Minder-Initiative) hat der Bundesrat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften (VegüV) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die „VegüV“ verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen unter anderem, das Stimmrecht der von ihnen gehaltenen Aktien im Interesse ihrer Versicherten auszuüben und ihr Stimmverhalten offenzulegen.
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) nimmt die Stimmrechtsausübung bei Schweizer Aktiengesellschaften bereits seit mehreren Jahren wahr. Dabei folgen wir grundsätzlich den Empfehlungen der Stiftung Ethos. Ab 1.1.2015 wird das Stimmverhalten quartalsweise via Homepage publiziert.
Zukünftige Informationen zur Ausübung der Aktionärsstimmrechte sowie das Reporting zum Stimmverhalten 2014 entnehmen Sie der Seite Aktionärsstimmrechte.