Aktueller Stand LUPK-Reglementsrevision
Mit dem Flyer zur Jahresrechnung 2015 sowie dem Geschäftsbericht 2015 haben wir darüber informiert, dass Änderungen des LUPK-Reglements zwingend notwendig sind. Ursprünglich wollte der Vorstand der LUPK im Herbst 2016 detailliert über die erforderlichen Anpassungen informieren. Die früheste Inkraftsetzung war auf den 1.1.2018 geplant.
Einen Schwerpunkt der Revision bilden die Umwandlungssätze, die aufgrund der weiterhin tiefen Ertragsaussichten und der nach wie vor steigenden Lebenserwartung reduziert werden müssen. Diese Senkung der Umwandlungssätze soll wie angekündigt, wenn möglich mit flankierenden Massnahmen sowie einer Übergangsregelung abgefedert werden. Es hat sich nun aber gezeigt, dass die Ausarbeitung von entsprechenden Regelungen mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant. Der Vorstand der LUPK hat aus diesem Grund beschlossen, dass eine Anpassung des LUPK-Reglements frühestens auf den 1. Januar 2019 erfolgen wird.
Mit diesem Entscheid ist auch eine detaillierte Information der Versicherten erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich geplant möglich. Die LUPK bittet die Versicherten deshalb noch um etwas Geduld und dankt für das Verständnis.
Einen Schwerpunkt der Revision bilden die Umwandlungssätze, die aufgrund der weiterhin tiefen Ertragsaussichten und der nach wie vor steigenden Lebenserwartung reduziert werden müssen. Diese Senkung der Umwandlungssätze soll wie angekündigt, wenn möglich mit flankierenden Massnahmen sowie einer Übergangsregelung abgefedert werden. Es hat sich nun aber gezeigt, dass die Ausarbeitung von entsprechenden Regelungen mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant. Der Vorstand der LUPK hat aus diesem Grund beschlossen, dass eine Anpassung des LUPK-Reglements frühestens auf den 1. Januar 2019 erfolgen wird.
Mit diesem Entscheid ist auch eine detaillierte Information der Versicherten erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich geplant möglich. Die LUPK bittet die Versicherten deshalb noch um etwas Geduld und dankt für das Verständnis.