Auswirkungen des Entscheids zur Aufhebung des Euro-Mindestkurses der SNB
Die Schweizerische Nationalbank hat am 15. Januar überraschend die Aufhebung des Euro-Mindestkurses von CHF 1.20 bekanntgegeben. Dieser Entscheid blieb für die Schweizer Pensionskassen und somit auch für die LUPK nicht folgenlos. Dank einer systematischen Währungsabsicherung dürfte die LUPK im Pensionskassen-Vergleich aber unterdurchschnittlich betroffen sein.
Gemäss Anlagereglement darf der ungesicherte Fremdwährungsanteil aller Kapitalanlagen bei der LUPK 20% des Gesamtvermögens nicht übersteigen. Um diese Grenze einzuhalten, werden systematische Währungsabsicherungen vorgenommen. Dank dieser Regelung betrug der ungesicherte Fremdwährungsanteil vor Aufhebung des Euro-Mindestkurses nur 16.6%.
Trotzdem ist der LUPK als Folge des Entscheids der Schweizerischen Nationalbank ein währungsbedingter Buchverlust von ca. -2,5% entstanden. Dieser konnte jedoch mit den vorhandenen Schwankungsreserven ausgeglichen werden ohne dass der Deckungsgrad unter die 100%-Marke fiel. Seit dem Entscheid der Nationalbank hat sich die Lage erfreulicherweise leicht entspannt und die währungsbedingten Buchverluste reduzierten sich auf ca. -1,5%. Der Deckungsgrad der LUPK liegt derzeit bei rund 104% gegenüber einem noch provisorischen Stand von 105,5% zu Beginn des Jahres.