Frist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge
Gemäss Wahlreglement können die aktiv Versicherten der LUPK innerhalb von 30 Tagen weitere Wahlvorschläge für die Wahlkreise einreichen, welche die Wahlvoraussetzungen gemäss Art. 5 des Wahlreglements erfüllen. Jeder Vorschlag muss von 30 Wahlberechtigten (aktiv Versicherte der LUPK) des jeweiligen Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie hier: «Wahlvorschlag» und «Selbstdeklaration». Der Wahlvorschlag mit den Unterschriften, die Selbstdeklaration und die notwendigen Unterlagen gemäss Selbstdeklaration und Art. 10.2 des Wahlreglements sind der Luzerner Pensionskasse bis am 19. Februar 2023 per Post (Datum des Poststempels) oder per E-Mail (zuhanden von Andrea Blenke: andrea.blenke@lupk.ch) einzureichen.
Nachdem der Vorstandsausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge überprüft hat, werden sie auf unserer Webseite publiziert.