Frist Einreichung weitere Wahlvorschläge Nachnomination Wahlkreis 1
Gemäss Wahlreglement können die aktiv Versicherten im Wahlkreis 1 der LUPK innerhalb von 30 Tagen weitere Wahlvorschläge für die Nachnomination einreichen, welche die Wahlvoraussetzungen gemäss Art. 5 des Wahlreglements erfüllen. Jeder Vorschlag muss von 30 Wahlberechtigten (aktiv Versicherte der LUPK) aus dem Wahlkreis 1 eigenhändig unterzeichnet sein.
Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie hier: «Wahlvorschlag» und «Selbstdeklaration». Der Wahlvorschlag für den Wahlkreis 1 mit den Unterschriften, die Selbstdeklaration und die notwendigen Unterlagen gemäss Selbstdeklaration und Art. 10.2 des Wahlreglements sind der Luzerner Pensionskasse bis am 21. April 2023 per Post (Datum des Poststempels) oder per E-Mail (zuhanden von Andrea Blenke: andrea.blenke@lupk.ch) einzureichen.
Nachdem der Vorstandsausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft hat, werden sie auf unserer Webseite publiziert.