LUPK-Reglementsänderung
Am 1. Januar 2024 tritt das neue LUPK-Reglement in Kraft. Anlass für diese vom Vorstand beschlossene Reglementsänderung ist die Reform AHV 21, die nebst der schrittweisen Erhöhung des AHV-Referenzalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre auch erweiterte Möglichkeiten zum flexiblen AHV-Rentenbezug vorsieht, die mit der beruflichen Vorsorge koordiniert werden. Eine weitere Anpassung betrifft die Erhöhung des Todesfallkapitals für die Kinder der verstorbenen versicherten Person auf generell 100 Prozent des Altersguthabens.
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