LUPK-Reglementsänderung 2021
Am 1. Januar 2021 tritt die Änderung des LUPK-Reglements in Kraft. Sie stellt Leistungsverbesserungen bei gleichbleibenden Beiträgen dar. Die Änderungen umfassen eine Erhöhung des Todesfallkapitals, erleichterte Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Partnerrente, die Möglichkeit, sämtliche Altersleistungen in Form einer Kapitalabfindung zu beziehen, sowie die Weiterversicherungsmöglichkeit für Versicherte ab Alter 58, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber durch Kündigung oder in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde.
Detaillierte Informationen und die neuen Meldeformulare finden Sie hier.