Frist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge
Gemäss Wahlreglement können die aktiv Versicherten der LUPK innerhalb von 30 Tagen weitere Wahlvorschläge für die Ersatzwahl der Arbeitnehmervertretung im Wahlkreis 1 einreichen, die die Wahlvoraussetzungen gemäss Art. 5 des Wahlreglements erfüllen. Jeder Vorschlag muss von 30 Wahlberechtigten (aktiv Versicherte der LUPK) des Wahlkreises 1 eigenhändig unterzeichnet sein. Die dafür erforderlichen Formulare «Wahlvorschlag» und «Selbstdeklaration» finden Sie hier. Der Wahlvorschlag mit den Unterschriften, die Selbstdeklaration und die notwendigen Unterlagen gemäss Selbstdeklaration und Art. 10.2 des Wahlreglements sind der Luzerner Pensionskasse bis am 29. Dezember 2024 per Post (Datum des Poststempels) oder per E-Mail (zuhanden von Andrea Blenke: andrea.blenke@lupk.ch) einzureichen.
Nachdem der Vorstandsausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge überprüft hat, werden sie auf unserer Webseite publiziert.