Rechtskraft Wahlergebnis Arbeitnehmervertretung 2023 – 2027
Der Vorstand hat am 30. Juni 2023 festgestellt, dass innerhalb der Rechtsmittel-belehrungsfrist keine Einsprache zur Wahl der Arbeitnehmervertretung in den Vorstand für die Amtsperiode 2023 bis 2027 eingegangen ist. Damit ist das vom Vorstand erwahrte Wahlergebnis des Wahltags vom 24. Mai 2023 rechtskräftig.