Rückstellungen für zu hohen Umwandlungssatz
Der Vorstand hat auf Empfehlung des Versicherungsexperten beschlossen, Rückstellungen für einen zu hohen Umwandlungssatz zu bilden. Mit der Rückstellung sollen Mittel gebunden werden, die zum Ausgleich von Pensionierungsverlusten oder bei einer Reduktion des Umwandlungssatzes für die Finanzierung von flankierenden Massnahmen verwendet werden können. Die erstmalige Bildung der Rückstellung im Umfang von CHF 73.9 Mio. zu Lasten der Betriebsrechnung 2016 reduzierte den Deckungsgrad per 31.12.2016 um 1,2 Prozentpunkte. Das Rückstellungsreglement wird entsprechend angepasst.