Verzinsung der Altersguthaben 2018
Der Bundesrat hat auf Empfehlung der BVG-Kommission beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz in diesem Jahr nicht zu überprüfen und für das Jahr 2018 unverändert bei 1 Prozent zu belassen.
Der Vorstand der LUPK hat dank der guten Entwicklung an den Finanzmärkten entschieden, eine höhere Verzinsung an die aktiven Versicherten weiterzugeben. Er hat für die Verzinsung der Altersguthaben 2018 einen Zinssatz von 1,5% festgelegt.