Verzinsung der Altersguthaben 2022
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2022 bei 1% zu belassen. Der Vorstand der LUPK hat aufgrund der guten Geschäftsergebnisse der vergangenen Jahre entschieden, eine höhere Verzinsung an die aktiv Versicherten weiterzugeben und hat den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten im Jahr 2022 auf 2,5% festgelegt.