Verzinsung der Altersguthaben 2025
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzins für das Jahr 2025 unverändert bei 1,25% zu belassen. Der Vorstand der LUPK hat aufgrund der guten Geschäftsergebnisse der vergangenen Jahre entschieden, die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2025 um 0,25% auf 2,75% zu erhöhen.