Verzinsung der Altersguthaben ab 01.01.2017
Der Bundesrat hat den BVG-Mindest-Zinssatz für das Jahr 2017 von bisher 1.25 % auf
1 % gesenkt.
Unser Vorstand hat beschlossen, die LUPK-Altersguthaben ab 01.01.2017 ebenfalls mit 1 % zu verzinsen.
1 % gesenkt.
Unser Vorstand hat beschlossen, die LUPK-Altersguthaben ab 01.01.2017 ebenfalls mit 1 % zu verzinsen.