Versicherung
Der Staat schafft Rahmenbedingungen für die soziale Sicherheit und Stabilität in der Schweiz. Das Vorsorgesystem dient diesem Ziel mit dem so genannten 3-Säulen-Prinzip:
| 2. Säule | 3. Säule | ||
Die existenzielle Ebene: Die AHV/IV soll - in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen - den Existenzbedarf angemessen decken. | Berufliche Vorsorge: Die Pensionskasse soll - zusammen mit der AHV/IV - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Form ermöglichen. | Die individuelle Vorsorge: Sie besteht z.B. aus persönlichen Ersparnissen, zusätzlichen Vorsorge-Versicherungen, Wohneigentum, usw. |
Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge. Ihre gesetzlichen Mindestleistungen sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Leistungen der LUPK gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus: Sie bieten den Versicherten und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.