Flankierende Massnahmen
1. Erhöhung des Altersguthabens um 6 Prozent
Für die aktiven Versicherten mit Jahrgang 1954 und jünger wird das Altersguthaben per 31. Dezember 2018, reduziert um freiwillige Einzahlungen ab 1. Januar 2018, um 6 Prozent erhöht. Die Erhöhung wird ab 1. Januar 2019 während 7 Jahren durch monatliche Ausgleichsgutschriften dem Altersguthaben gutgeschrieben. Im Vorsorgefall werden die fehlenden Ausgleichsgutschriften sofort gutgeschrieben.
Die Ausgleichsgutschriften werden von den Arbeitgebern kollektiv mit einem jährlichen Beitrag von 1,5 Prozent der versicherten Besoldung finanziert. Dies entspricht einem Betrag von ca. CHF 21 Mio. pro Jahr. Damit finanzieren die Arbeitgeber die Erhöhung der Altersguthaben von ca. CHF 220 Mio. innerhalb von rund 10 Jahren.
2. Besitzstandsregelung für Versicherte mit Jahrgang 1954 bis 1960
Versicherte ab Alter 58 bis 64, die nach dem 1. Januar 2019 pensioniert werden, sollen keine tiefere Altersrente erhalten als bei einem theoretischen Altersrücktritt per 31. Dezember 2018. Deshalb gelten für die Rentenberechnung spezielle Mindest-Umwandlungssätze. Ebenfalls profitieren diese Versicherten von den Ausgleichsgutschriften aus Massnahme 1. Die Regelung gilt für Versicherte mit Jahrgang 1954 bis 1960,
• welche sich nach dem 1. Januar 2019 pensionieren lassen und
• seit dem 31. Dezember 2018 bis zur Pensionierung ununterbrochen
bei der LUPK versichert sind.
3. Kostenneutrale Erhöhung der Sparbeiträge durch Senkung der Risikobeiträge
Durch den guten Schadenverlauf der letzten Jahre ist es möglich, die
Risikobeiträge um 0,8 Beitragsprozente zu senken und gleichzeitig die
Sparbeiträge ab Alter 25 total um 0,8 Beitragsprozente zu erhöhen.