A. Senkung Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz dient dazu, das vorhandene Altersguthaben bei der Pensionierung in eine Rente umzuwandeln. Er gibt die Höhe der jährlichen Rente in Prozenten des verfügbaren Altersguthabens an. Der heutige Umwandlungssatz basiert auf einem Zinsversprechen von 4 Prozent. Da die Renditeaussichten durch das anhaltend tiefe Zinsniveau gesunken sind und die Lebenserwartung der Menschen weiter steigt, ist der Umwandlungssatz von 6,15 Prozent zu hoch.
Die Umwandlungssätze werden auf der Basis Alter 65 von 6,15 auf neu 5,2 Prozent gesenkt.
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