Weitere Änderungen
Weiterversicherung nach Erreichen des Rentenalters
Versicherte mit Jahrgang 1954 und jünger, die über das 65. Lebensjahr beim Arbeitgeber ein Mindesterwerbseinkommen von aktuell CHF 18‘800 erzielen, können die Weiterversicherung mit Beitragspflicht bis längstens zum 70. Lebensjahr verlangen. Dadurch erhöhen sich die Altersleistungen durch die zusätzlichen Altersgutschriften und Zinsen sowie die Erhöhung des Umwandlungssatzes um 0,01 Prozentpunkte für jeden Monat der Weiterversicherung.
Freiwillige Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes
Versicherte, deren Lohn sich nach dem 58. Lebensjahr für längere Zeit (d. h. während mehr als 6 Monaten) um mindestens 10 Prozent bis höchstens auf die Hälfte reduziert, können auf Verlangen bis längstens zum Rentenalter auf dem bisherigen Lohn versichert bleiben. Auf dem freiwillig versicherten Lohnanteil bezahlen die Versicherten nebst ihren Beiträgen auch die Beiträge des Arbeitgebers. Die freiwillige Weiterversicherung ermöglicht, die versicherten Leistungen auf dem bisherigen Lohn vor der Reduktion zu erhalten.
Neuer Zusatzplan Plus3
Nebst dem bisherigen Plan Plus (der neu Plan Plus2 heisst), wird ein weiterer Zusatzplan Plus3 angeboten. Mit diesem können Versicherte ab Alter 42 freiwillig zusätzlich 3 Prozent der versicherten Besoldung sparen, damit die modellmässige Altersrente bereits etwa im Alter 63,5 anstelle von 65 erreicht werden kann.
Höhe der Invalidenrente bleibt gleich
Die Höhe der modellmässig versicherten Invalidenrente bleibt unverändert.
Gleichzeitig erfolgen noch einzelne Änderungen im LUPK-Reglement aus der Praxis oder als Folge von notwendigen Anpassungen an Änderungen von bundesrechtlichen Bestimmungen. Diese Änderungen sind von untergeordneter Bedeutung.
Aus diesen Informationen lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Massgebend sind die Bestimmungen des LUPK-Reglements zum Zeitpunkt des Leistungsanspruchs.