Reglementsänderung 2021
Am 1. Januar 2021 tritt die vom Vorstand beschlossene Änderung des LUPK-Reglements in Kraft. Sie beinhaltet die notwendige Umsetzung der Reform der Ergänzungsleistungen mit der neuen Weiterversicherungsmöglichkeit von versicherten Personen ab Alter 58, deren Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung vom Arbeitgeber oder auf Initiative des Arbeitgebers im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde. Gleichzeitig erfolgen auch Leistungsverbesserungen bei gleichbleibenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber. Einerseits werden das Todesfallkapital erhöht und die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Partnerrente erleichtert. Andererseits besteht neu die Möglichkeit, die Altersleistungen vollständig in Kapitalform zu beziehen. Da die Reglementsänderung zu Leistungsverbesserungen führt und die Beiträge der Versicherten unverändert bleiben, verzichtet der Vorstand auf eine Einberufung der Versammlung der Versicherten.
Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zur LUPK-Reglementsänderung 2021:
Informationsschreiben_an_Versicherte_und_Arbeitgeber
LUPK-Reglement_01.01.2021
Synopse_Vergleich_bisher-neu_LUPK-Reglementsänderung_01.01.2021
Erläuterungen_LUPK-Reglementsänderung_01.01.2021
Formular_Gesuch_Weiterversicherung_nach_Art.6a
Formular_Bestätigung_Partnerschaft
Formular_Begünstigung_Todesfallkapital
Unser Team Versicherung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.