Reglementsänderung 2024
LUPK-Reglementsänderung per 1. Januar 2024
Per 1. Januar 2024 tritt das neue LUPK-Reglement in Kraft. Anlass für diese vom Vorstand beschlossene Reglementsänderung ist die Reform AHV 21, die gleichzeitig in Kraft treten wird. Die AHV-Reform bringt nebst der schrittweisen Erhöhung des AHV-Referenzalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie erweiterte Möglichkeiten zum flexiblen AHV-Rentenbezug mit sich, die mit der beruflichen Vorsorge koordiniert werden.
Eine weitere Anpassung betrifft die Erhöhung des Todesfallkapitals für die Kinder der verstorbenen versicherten Person auf generell 100 Prozent des Altersguthabens. Diese werden neu in einer eigenen 3. Prioritätengruppe aufgeführt. Dadurch verschieben sich die Eltern und Geschwister der verstorbenen versicherten Person in die 4. Prioritätengruppe, mit unverändertem Anspruch auf 50 Prozent des Altersguthabens.
Per 1. Januar 2024 erfolgt eine weitere Änderung im LUPK-Reglement. Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass sich der LUPK nur Arbeitgeber anschliessen können, die finanziell und wirtschaftlich eng mit dem Kanton Luzern verbunden sind. Dadurch wird die LUPK von der Aufsichtsbehörde nicht mehr als Vorsorgeeinrichtung im Wettbewerb beurteilt, und der Vorstand kann auch in Zukunft unabhängig über die Höhe der Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten entscheiden.
Gleichzeitig erfolgen noch weitere Änderungen im LUPK-Reglement zur Klarstellung der geltenden Praxis oder als Folge von notwendigen Anpassungen an das neue Bundesrecht. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber bleiben unverändert.
Weitere Informationen zur LUPK-Reglementsänderung 2024 finden Sie hier:
Informationsschreiben an die Arbeitgeber
LUPK-Reglement_01.01.2024
Synopse_Vergleich_bisher_neu_LUPK-Reglementsänderung_01.01.2024
Synopse_Vergleich_bisher_neu_LUPK-Reglementsänderung_01.01.2024_2._Teil
Erläuterungen_LUPK-Reglementsänderung_01.01.2024
Merkblatt Aufschub der Altersleistungen
Neues Formular Gesuch Aufschub der Altersleistungen
Neues Formular Begünstigung Todesfallkapital
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